Herkunftspyramide für unsere Qualitäts- und Lagenweine „Je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“ Nach vielen Jahren der Diskussion und Vorbereitung erfährt nun auch das deutsche Weinrecht eine Veränderung hinsichtlich der Klassifizierung und Bezeichnung der Weine, die ab 2026 verbindlich gilt. Sie alle kennen die traditionellen Prädikate vom Kabinett bis zum Eiswein. All das wird bleiben. Änderungen gibt es nur bei trockenen Weiß- und Rotweinen und auch hier nur bei hochwertigen Rebsorten wie Riesling, Chardonnay, Weißburgunder und Spätburgunder.
Der Grundgedanke dafür ist, dass der Charakter eines Weines in besonderer Weise von seiner Herkunft bestimmt wird, auf dem die Reben wachsen. Vorbild dieser Klassifizierung ist Burgund.An der Basis befinden sich Weine aus der Region oder Gutsweine. Die Trauben dürfen aus der gesamten Region stammen. Auf der nächsten Stufe stehen die Ortsweine (im BurgundVillages genannt).
Hier stammen die Trauben ausschließlich aus den Weinbergen einer auf dem Etikett genannten Ortschaft. An der Spitze stehen die Lagenweine, die als Erstes- oder Großes Gewächs bezeichnet werden dürfen. Nur hier darf der Name der Lage angegeben werden. Diese Weine sollen das Terroir in besonderer Weise zum Ausdruck bringen. Der Ertrag ist streng begrenzt, die Weißweine dürfen erst im September des Folgejahres verkauft werden, Rotweine im Juni des zweiten Jahres nach der Ernte.